Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR (im folgenden ATELIER GURINA) gelten für Geschäfte jeglicher Art zwischen PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), die darauf gerichtet sind künstlerische, handwerkliche oder geistige Leistungen gleich welcher Art von PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR zum Zwecke der Verwendung durch den Auftraggeber in Anspruch zu nehmen.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil des zwischen PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR und der/die Kundin /Kunden geschlossenen Vertrages.

1.3 Von den AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in gleicher Form wie der zugrunde liegende Vertrag getroffen wurde und eindeutig bezeichnen, welche AGB von PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR nicht angewendet werden sollen. Die Verwendung der AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

2. Erstellung von Werken für den Auftraggeber, Urheberrechte, Nutzungsrechte an urheblich geschützten Werken

2.1 Sofern dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein Auftrag erteilt wird, bei dem zu erwarten ist, dass von dem Auftragnehmer für die spätere Verwendung durch den Auftragnehmer zu erstellenden Werken, Werke i.S. Des Urheberrechtgesetzes sein werden, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den Werken einräumen.

2.2 Wurde nicht anderes vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich auf zwei Jahre sowie räumlich und auf den Antrag bzw. Vertrag bezeichneten Zweck begrenztes einfaches Nutzungsrecht (Zweckübertragung) an den für die Verwendung durch den Auftraggeber hergestellten Werke ein. Sind bei der Auftragserteilung keine Zwecke genannt, zu denen der Auftraggeber die hergestellten verwenden will, so werden die bei vergleichbaren Aufträgen üblicherweise verfolgten Zwecke als Zweck genommen und die eingeräumten Nutzungsrechte beschränken sich auf die in vergleichbaren Fällen üblicherweise eingeräumten Nutzungsrechte.

2.3 Alle Bestimmungen dieser AGB, der Urhebergesetzes und sonstiger vertraglicher oder nebenvertraglicher Abreden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten gelten auch für die Entwürfe, Ausführungs- und Detailplanungen des Auftragnehmers, die im Rahmen der Herstellung des Werkes für den Auftraggeber angefertigt werden.

2.4 Dem Auftraggeber ist jede Veränderung, Bearbeitung, Nachahmung – auch von Teilen – oder Details, die Weitergabe des Werkes zum Zwecke der Veränderung, Bearbeitung, Nachahmung etc. untersagt.

2.5 Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung als die vereinbarte Nutzung, einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgeldes abhängig zu machen.

2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. An eventuell doch entstandenen Miturheberrechten des Auftraggebers oder seiner Beauftragten räumen diese schon jetzt dem Designer unentgeltlich das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich aller Nutzungsarten ein.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag zwischen PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR und dem Auftraggeber bedarf der Schriftform.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande:
a) Durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR, wobei Bestellung und Bestätigung sowohl auf dem Architektenvertrag von PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR als auch fernschriftlich erfolgen kann.
b) Durch gesonderten Vertrag.

4. Honorare

4.1 Die im Angebot von PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR aufgeführten Honorare sind unverbindlich. Maßgeblich hierfür sind allein die im Vertrag aufgeführten Honorar-Vereinbarungen.

4.2 PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR ist zur Anpassung der Honorare berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Schlussrechnung eine Frist von mehr als 10 Monaten liegt und sich der Aufwand für die Herstellung, die Beschaffung oder die Leistung von PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR aus nicht von PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR zu vertretenden Gründen erhöht.

5. Fälligkeit

5.1 Die vertraglich vereinbarten Honorare werden nach Leistungsfortschritt als Abschlagsrechnung fällig.

5.2 Erfolgt die Leistung in mehreren Teilleistungen (Leistungsphasen), ist der gesamte Preis bei der ersten Teilleistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.3 Im Falle des Verzugs ist PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR berechtigt, mit gezahlten Beträgen immer zunächst die Zinsen zu tilgen, die Mehraufwendungen für die Betreibung der Außenstände zu begleichen und erst dann den gezahlten Betrag auf die Schuld anzurechnen.

6. Besondere Leistungen

6.1 Besondere Leistungen, wie z.B. die mehrfache Umarbeitung der Entwürfe oder mehrfache Änderung von Werkzeichnungen, werden gesondert berechnet.

6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

6.3 Insoweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Visualisierungen, Exposees etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.5 Kosten und Spesen für Reisen und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn sich aus dem Auftrag oder dem Vertrag die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Reisen bzw. Aufwendungen ergibt.

7. Vorschüsse

7.1 Der Auftragnehmer kann die Ausführung des Auftrages von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen, insbesondere wenn die Ausführung des Auftrages erhebliche finanzielle Aufwendungen von dem Auftragnehmer erfordert.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Sofern dem Auftraggeber nach Auftragsausführung Originale übergeben wurden, bleiben diese, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum des Auftragnehmers und sind nach Aufforderung unbeschädigt zurückzugeben.

9. Fachingenieure / Subunternehmer

9.1 Der Auftragnehmer kann zur Herstellung des Werkes bzw. zur Erledigung des Auftrages des Auftraggebers Fachingenieure oder Subunternehmer beauftragen.

9.2 Der Auftraggeber genehmigt PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR die Weitergabe von allen zur Erledigung der Aufträge erforderlichen, den Auftragnehmer und den Auftrag betreffenden, Informationen an den Fachingenieur oder Subunternehmer, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.4 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Ton und Gestaltung.

9.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

10.2 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

10.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Ausschließlich das belgische Recht ist zwischen Parteien anwendbar.

PATRICK MEYER - STUDIO FÜR INNENARCHITEKTUR ist es vorbehalten, diese Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern indem sie ihre Vertragspartner unterrichtet. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergeben, sind die Gerichte des Bezirks Eupen alleine zuständig.

Patrick Meyer – Studio für Innenarchitektur